kiBon Betreuungsgutscheine
Was sind kiBon-Betreuungsgutscheine und wo kann ich sie einlösen?
Im Kanton Bern wird die Betreuung in Kitas und bei Tagesfamilienorganisationen mit Betreuungsgutscheinen vergünstigt. Die Wohngemeinden unterstützen den Besuch einer Kita oder einer Tagesfamilie in dem sie den Eltern, mit nachgewiesenem Bedarf, Betreuungsgutscheine ausgeben. Die Betreuungsorganisation zieht den Gutscheinbetrag dann von der monatlichen Rechnung ab. Das Stellen des Antrages auf Betreuungsgutscheine liegt in der Verantwortung der Eltern, bzw. der Erziehungsberechtigten. Der Antrag muss vor Betreuungsbeginn bei der zuständigen Stelle der Wohngemeinde eingereicht werden und jährlich auf die neue Schuljahresperiode hin erneuert werden.
Wichtig! Verfügte kiBon Gutscheine werden nicht automatisch verlängert. Es muss jeweils frühzeitig (Frühjahr/Sommer) ein neuer Antrag für das nächste Schuljahr gestellt werden.
kiBon Betreuungsgutscheine können im ganzen Kanton eingelöst werden. Wichtig ist nur, dass der Antrag auf Betreuungsgutscheine in der Wohngemeinde gestellt wird und die Kita oder Tagesfamilienorganisation zum System zugelassen ist. Ob dies der Fall ist, sehen Sie im Antrag bei den Angaben zur jeweiligen Institution. Jede Gemeinde entscheidet für sich selbst, ob sie kiBon Betreuungsgutscheine ausgibt oder nicht.
Die Gutscheinhöhe hängt vom Einkommen, dem Vermögen und der Familiengrösse ab. Sie können die ungefähre Gutscheinhöhe auf dem Gutscheinrechner des Kantons Bern schätzen lassen.
Eine Auflistung der Gemeinden, die kiBon Betreuungsgutscheine ausgeben, finden Sie im Verzeichnis der am Betreuungsgutscheinsystem teilnehmenden Gemeinden.
Wichtig! Verfügte kiBon Gutscheine werden nicht automatisch verlängert. Es muss jeweils frühzeitig (Frühjahr/Sommer) ein neuer Antrag für das nächste Schuljahr gestellt werden.
kiBon Betreuungsgutscheine können im ganzen Kanton eingelöst werden. Wichtig ist nur, dass der Antrag auf Betreuungsgutscheine in der Wohngemeinde gestellt wird und die Kita oder Tagesfamilienorganisation zum System zugelassen ist. Ob dies der Fall ist, sehen Sie im Antrag bei den Angaben zur jeweiligen Institution. Jede Gemeinde entscheidet für sich selbst, ob sie kiBon Betreuungsgutscheine ausgibt oder nicht.
Die Gutscheinhöhe hängt vom Einkommen, dem Vermögen und der Familiengrösse ab. Sie können die ungefähre Gutscheinhöhe auf dem Gutscheinrechner des Kantons Bern schätzen lassen.
Eine Auflistung der Gemeinden, die kiBon Betreuungsgutscheine ausgeben, finden Sie im Verzeichnis der am Betreuungsgutscheinsystem teilnehmenden Gemeinden.
Für Fragen zu den kiBon Betreuungsgutscheinen und Unterstützung beim Stellen des Antrages sind die zuständigen Stellen der Wohngemeinden zuständig.
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